Stornierung

Es gibt Fälle, in denen auch der am heißesten ersehnte und der am dringlichsten benötigte Familienurlaub nicht angetreten werden kann oder in denen eine andere Art der Reise urplötzlich nicht mehr infrage kommt. Dies führt dann in der Regel zu einer Stornierung der Reise. Der Begriff kommt selbstverständlich nicht nur im Zusammenhang mit der Tourismusbranche vor. Er bedeutet ganz allgemein den Rücktritt oder das Rückgängigmachen bei Buchungen oder Auftragserteilungen. Dies ist zumindest die Begriffsbedeutung, die im allgemeinen Sprachgebrauch mit der Stornierung verbunden wird. Juristen unterscheiden noch exakter und wählen je nach Fall und rechtlicher Konstellation entweder das Wort Stornierung oder den Begriff Rücktritt.

Was passiert wenn man die Reise nicht antreten kann?

Wenn Kunden ihre Pauschalreise nicht antreten können, sollten sie es dem Vertragspartner so schnell wie möglich mitteilen. Dies kann beispielsweise das Hotel sein, bei dem man sich für den Sommerurlaub hat vormerken lassen, die Pension, die im Reisepreisvergleich überzeugte und bei der man gleich die passenden Zimmer gebucht hat oder auch der Reiseveranstalter, der den kompletten Familienurlaub als Pauschalreise im Angebot hatte. Wohin genau man sich wenden muss, ist in der Regel der Vertragsunterlagen oder dem Set mit Reiseunterlagen zu entnehmen, die man bei oder kurz nach der Buchung erhalten hat. Die rechtliche Regelung besagt, dass die Stornokosten in den AGB der Reiseveranstalter festgeschrieben sein müssen. Mit dem Vertragsabschluss im Rahmen der Reisebuchung werden diese akzeptiert.Die möglichst frühzeitige Stornoaktivität hat vor allem preisliche Vorteile. Häufig entstehen auch dann Kosten, wenn man den Sommerurlaub im sonnigen Süden, die Skireise oder die wie auch immer gearteten Ferien nicht antritt. Dies ist ganz einfach der Tatsache geschuldet, dass das Hotel bzw. der Veranstalter die Kapazitäten für die buchenden Personen vorgehalten hat. Im schlimmsten Fall kann er das Zimmer oder die pauschal gebuchte Reise keinem anderen Reisenden mehr vermitteln und hat dadurch einen finanziellen Nachteil zu verzeichnen. Die Stornokosten sollen dafür entschädigen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich bei seinem nächsten Reisepreisvergleich auch die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung anzeigen lassen. Diese schützt beispielsweise dann vor zu hohen Rücktrittskosten, wenn der Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen erfolgt.