Die Zollbestimmungen auf Reisen

Zollbestimmungen gehören zu den Einreisebestimmungen der Reiseländer. Des Weiteren müssen Reisende die deutschen Einfuhrbestimmungen beachten. Bei Pauschalreisen informiert der Veranstalter seine Kunden zumeist über die wichtigsten Regeln des Gastlandes. Der Abruf der auf der Webseite des Auswärtigen Amtes bereitgestellten Informationen ist vor dem Abflug in den Sommerurlaub sinnvoll.

Innerhalb der EU sind nur wenige Regeln zu beachten

Dank der Zollunion sind beim Familienurlaub in einem Land der Europäischen Union nur wenige Zollregeln zu beachten. So ist unter anderem die Einfuhr von Zigaretten auch aus anderen EU-Staaten begrenzt, wobei die Freimenge wesentlich höher als bei Reisen in Drittstaaten ausfällt. Der Einkauf von Souvenirs und Artikeln zum persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Einschränkungen. Das gilt auch für die Mitnahme der entsprechenden Gegenstände bei der Anreise zum Urlaubsort. Somit lässt sich bei einem Reisepreisvergleich zwischen unterschiedlichen Zielen innerhalb der EU auch das Einsparpotential durch günstige Einkaufsmöglichkeiten im Reiseland berücksichtigen.

Die Bestimmungen bei Reisen in Drittstaaten beachten

Bei Reisen in Drittstaaten gelten hingegen sowohl für die Einreise in das Gastland als auch für die Rückkehr nach Deutschland umfangreiche Zollbestimmungen, die auf einer Homepage für den Reisepreisvergleich zumeist nicht oder nur verkürzt dargestellt werden. Hochwertige technische Geräte wie ein Laptop sollten vorsichtshalber vor dem Abflug beim Zoll deklariert werden. Andernfalls kann es erforderlich werden, den vom deutschen Zollbeamten vermuteten Kauf am Ferienort zu widerlegen. Je nach Reiseland gelten selbst für Medikamente strikte Zollbestimmungen, sodass eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Einnahme notwendig sein kann. Einige Staaten verlangen sogar das Einholen einer speziellen Einfuhrgenehmigung vor dem Abflug in den Familienurlaub. Besonders bei Pauschalreisen in arabische Staaten oder andere Länder mit dem Islam als Staatsreligion unterliegt die mitgeführte Reiselektüre zollrechtlichen Einschränkungen. Die Ausfuhr geschützter Produkte ist ebenso wie die Mitnahme von Antiquitäten in vielen Ländern eingeschränkt. Wer den Sommerurlaub in der Ukraine verbringt und ein Bernsteinarmband mitnimmt, muss dieses auf dem Einreiseflughafen deklarieren, da die Ausfuhr von Bernstein aus dem osteuropäischen Land verboten ist.